Autor: Admin-LBBV (Seite 1 von 2)

Frankreich

Gerichtsvollzieher rettet Schuldner zweimal das Leben
Verhinderte Verzweiflungstat im Nordwesten Frankreichs: Als sich ein lebensmüder Mann gerade erhängen wollte, klingelte ausgerechnet der Gerichtsvollzieher. Ihm gelang es, den 46-jährigen Schuldner zu retten. Dieser jedoch rannte zum Fenster und wollte danach in die Tiefe springen.

Saint-Nazaire – Der Mann aus Saint-Nazaire im Departement Loire-Atlantique hatte nicht auf das Klingeln des Vollstreckungsbeamten reagiert. Laut Polizeiangaben ließ der Gerichtsvollzieher daraufhin die Wohnungstür von einem Schlüsseldienst öffnen.
Zu ihrem Schrecken entdeckten die Eintretenden, dass der 46-Jährige versucht hatte, sich zu erhängen und durchschnitten augenblicklich den Strick. Daraufhin habe der Mann versucht, sich aus dem Fenster der Wohnung im dritten Stock zu stürzen, woran der Gerichtsvollzieher, der Schlosser und die ebenfalls anwesenden Möbelpacker den Mann erneut hinderten, berichtete ein Polizeisprecher.

Die Verzweiflung des Schuldners hatte angeblich nichts mit der drohenden Pfändung zu tun, wie die Polizei erklärte. Er soll unter einer schwierigen Trennung leiden und wurde von den herbeigerufenen Beamten in eine psychiatrische Klinik gebracht.

Der Tag, an dem sich die schicksalhaften Ereignisse zutrugen, soll auch noch der Geburtstag des Mannes gewesen sein.

(Spiegel Online 17.09.2010)

Auto für die Fahrt zur Arbeit unpfändbar

Autos, die für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt werden, dürfen nicht gepfändet werden. das gilt auch, wenn das Kraftfahrzeug vom Ehegatten des Schuldners gefahren wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Er begründete dies mit der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie. demnach sind auch Gegenstände unpfändbar, die der Ehegatte des Schuldners für die Fortführung seiner Erwerbstätigkeit benötigt. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für die Fortsetzung seiner Arbeit benötige, könne nicht entscheidend sein.

Im konkreten Fall ging es um eine Zwangsvollstreckung gegen eine Frührentnerin wegen 2560 EURO Schulden. Die erwerbsunfähige Frau lebte mit ihrem Mann und drei Kindern in einem Dorf. Der Ehemann ist in der Kreisstadt beschäftigt. Für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück benutzte er ein Auto, das auf die Schuldnerin zugelassen ist.  Dieses Auto sollte gepfändet werden, um die Schulden zu begleichen – zu Unrecht, wie der BGH in Karlsruhe entschied.

Das höste deutsche Gericht schränkte jedoch ein, dass ein Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit nicht erforderlich sei, wenn der Arbeitnehmer in  „zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel“  benutzen könne.

Das sei aber in dem Falle wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung in dem ländlichen Gebiet nicht der Fall. 

[ AZ.: VII ZB 16/09 vom 28.01.2010 ] (Quelle: OZ vom 12.10.2010)

P-Konto – für klamme Kunden

Wer Schulden hat, muss nicht mehr fürchten, dass sein Konto komplett gepfändet wird: Das p-Konto schützt davor.

Die Pfändung des Girokontos ist für überschuldete Verbraucher ein Albtraum: das Konto ist gesperrt, keine Überweisungen mehr möglich, Abrufe gehen zurück, schließlich kommt die Kündigung von der Bank wegen zu hohen Bürokratieaufwandes.  Wohin soll dann das Gehalt überwiesen werden? Hunderttausende Verbraucher sind jedes Jahr in diesen Teufelskreis geraten.  Damit kann jetzt Schluss sein.

Denn mit dem neuen Pfändungsschutz, der im Juli in kraft trat, wurde auch ein neuer Konto-Typ eingeführt:  Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt.  Auf ihm bleibt ein Guthaben von mindestens 985,15 Euro pro Kalendermonat vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt. Hat der Kontoinhaber noch Ehepartner und Kinder zu versorgen, kann der Betrag höher sein. Er muss aber den Bedarf dafür gegenüber seiner Bank nachweisen.  Über den geschützten Betrag können die Kontoinhaber wie normale Bankkunden verfügen. Sie bekommen Geld ausgezahlt, ohne wie früher erst beim Vollstreckungsgericht einen entsrechenden Bescheid beantragen zu müssen.   Auch Selbständige haben Anspruch auf die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto.  Wie ein P-Konto eingerichtet wird und was es zu beachten gilt – erfahren die Antragsteller bei Banken und Sparkassen.

[OZ v. 05.10.2010]

Güstrow

Hunderte Menschen im Landkreis Güstrow geraten immer wieder in die Schuldenfalle: Allein 72 neue Klienten mit 1,9 Millionen Euro Schulden hat Ronald Werner, seit elf Jahren Schuldner- und Insolvenzberater beim DRK-Kreisverband Güstrow, vergangenes Jahr hinzubekommen. „Der Aufwand wächst von Jahr zu Jahr“, sagt er. Insgesamt betreut er aktuell 389 Klienten – Tendenz steigend. Der Ansturm der Schuldner sei nicht mehr zu bewältigen.

„Es gibt unglaublich viele Neuanmeldungen und lange Wartezeiten“, sagt Werner. Bis zu vier Monate muss ein Schuldner auf einen Termin bei ihm warten. Aufgrund des Andrangs ist die individuelle Beratungszeit stark begrenzt. „Ich versuche deshalb, die Klienten dahin zu bringen, dass sie aktiv mitarbeiten. Das ist aber größtenteils nicht der Fall.“ Vor allem junge Schuldner würden ihre Probleme einfach bei Werner abladen und darauf vertrauen, dass er sie schon schuldenfrei machen würde. „So funktioniert das nicht“, unterstreicht Werner. „Wenn die Klienten ordentlich mitarbeiten würden, könnten viel mehr Schuldner ihre Probleme lösen und schuldenfrei werden.“

„Alles spricht von dem Aufschwung nach der Krise. Bei mir merke ich das nicht“, sagt Astrid Peters. Seit nunmehr 18 Jahren ist sie Schuldnerberaterin in Bützow. 120 neue Fälle hat sie 2010 bearbeitet. „Das ist eine Grenze, mehr geht pro Jahr nicht“, sagt sie. Immerhin spricht sie von rund 300 Klienten, die sie parallel betreut mit einem Gesamtschuldenberg von 2,34 Millionen Euro. Das schwanke von Jahr zu Jahr zwischen 1,8 und 2,5 Millionen Euro. Denn, jedes Jahr lege sie auch über 100 Fälle zu den Akten, 2010 waren es 145. Das heißt aber nicht, dass alle Klienten danach schuldenfrei sind. Denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Arbeit von Astrid Peters beendet. Nur in 21 der 145 Fälle, die sie 2010 abschloss, waren die Klienten anschließend schuldenfrei. Die anderen machten sich auf den Weg in die Privatinsolvenz.

Dass von Schulden, die sie nicht mehr in den Griff bekommen, immer mehr Rentner betroffen sind, habe sich im vergangenen Jahr deutlich gezeigt. „Waren im Jahr 2009 bei den Neufällen drei Rentner, waren es im vergangenen Jahr schon zehn“, lässt Astrid Peters Fakten sprechen. Es handele sich um Menschen, die vor 20 Jahren mit um die 40 Jahre arbeitslos wurden und sich dann von ABM zu ABM gehangelt haben, zwischenzeitlich arbeitslos waren oder einen Job mit nur geringen Einkommen hatten. „Das schlägt sich nun bei der Rente nieder“, sagt Astrid Peters. Sie befürchtet, dass deshalb die Zahl der Schuldner in dieser Altersgruppe weiter zunehmen wird.
SVZ vom 08.01.2011

Schwerin

Die 83 Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich bei ihrer Arbeit zunehmend mit Gewalt konfrontiert. „Die Aggressivität hat spürbar zugenommen und die Hemmschwelle zu Gewalttaten sinkt“, sagte die Vorsitzende des Landesverbandes des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Karina Arndt, gegenüber unserer Redaktion. In Hagenow  beginnt am 4. Januar der Prozess gegen einen Boizenburger, der im Juni ein Gerichtsvollzieherin gleich mehrfach und auf offener Straße angegriffen und bedroht haben soll. „Die Stimmung unter den Schuldnern ist gereizt“, bericht die Landesvorsitzende Arndt. Außerdem habe der Respekt vor dem Amt ähnlich wie bei der Polizei abgenommen.
Sie fordert mehr Sicherheit für ihre Kollegen ein. Mit dem Schweriner Justizministerium soll ein Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen erörtert werden. Der Vorschlag Gerichtsvollzieher dürfen vor dem Gang zu einem Schuldner bei der Polizei Erkundigungen über die Person einholen, um ein mögliches Gefahrenpotenzial einschätzen zu können.
 Das Thema Gewalt gegen Gerichtsvollzieher dürfe nicht unter schätzt werden, warnte Arndt. Bislang gibt es nicht einmal eine Statistik über die Attacken.
Nicht nur die Aggressivität steigt, oft sei auch nichts mehr bei den Schuldnern zu pfänden. Bei Schuldnern ist immer weniger zu holen. Sozial schwache Familien besäßen kaum Wertsachen, die gepfändet werden könnten. „Oft könnten Gegenstände wie Flachbild-Fernseher nicht gepfändet werden, weil sie auf Ratenzahlung gekauft wurden. Außerdem würde nach der Versteigerung nicht viel übrig bleiben, wenn die Kosten für Abtransport und Lagerung abgezogen sind“, so Frau Arndt.
Nach Angaben aus dem Justizministerium konnten Gerichtsvollzieher im Jahr 2008 noch 22.874931 Euro für Gläubiger eintreiben, ein Jahr später waren es 22.497674 Euro und hoch gerechnet auf dieses Jahr werden es nur noch 21.400000 Euro sein.
Die Folgen: Weil bei vielen Schuldnern kein Geld mehr zu holen ist, verzichten Unternehmen auf die Leistungen der Gerichtsvollzieher. Die Schwankungen schlagen sich auch in der Statistik nieder. Im ersten Halbjahr 2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Justizministeriums etwa 59 500 Zwangsvollstreckungen durchgeführt. 2009 waren es 117675, im Jahr zuvor noch 124400.
Dem Landeshaushalt bescherten die „Kuckucks-Kleber“ im vergangenen Jahr allerdings Einnahmen in Höhe von 35 000 Euro durch Gebühren, die für ihre Leistungen erhoben werden.
Thomas Volgmann

SVZ vom 16.12.2010

Immer mehr Menschen sitzen in der Schuldenfalle

Vollstreckungsbeamte treiben Gebühren für Städte und Gemeinden ein.

 

Waren – Wenn Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte an der Tür klingeln, wollen sie Schulden eintreiben. Da die „Kuckuckskleber“ öffentlicher Behörden fast immer Einzelkämpfer sind, vertritt der Landesverein der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten ihre Interessen.AnfangNovember feiert der Verein 20-jähriges Bestehen. Die OZ sprach mit der Landesvorsitzenden Carmen Ciupke:

Ostsee-Zeitung:  

Viele Menschen in MV sitzen in der Schuldenfalle. Ist eine Tendenz auszumachen?

Carmen Ciupke:  

Ja. Von Jahr zu Jahr können immer mehr Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen.

OZ:

Was kann dafür alles gepfändet werden?

Ciupke:

Alles Mögliche. Autos, sogar Tiere. In einem Spielkasino in MVsind einmal alle Automaten gepfändet worden. Bei den meisten Schuldnern ist allerdings nicht viel zu holen. Und die Behörden wollen in erster Linie Geld.

OZ:

Werden die Mitarbeiter im Außendienst auch beleidigt oder angegriffen?

Ciupke:

Das kommt vor. Deshalb werden sie in Psychologie und Selbstverteidigung geschult. Sie lernen zum Beispiel ihre Kugelschreiber oder Aktenkoffer als Waffe zu benutzen. Aber nur, um ihrem Gegenüber eine Schrecksekunde einzujagen, damit sie selber weglaufen können.

OZ:

Das klingt bedrohlich. . .

Ciupke:

Das sind aber nur Ausnahmefälle und dennoch lieben die Beamten ihren Beruf. Die meisten sind Vollblutvollstrecker. Sie schätzen die Abwechslung, den Kontakt mit den Menschen. Oftmals begleiten sie Familien über Jahre hinweg. Und sie zeigen immer Fingerspitzengefühl, wenn Schuldner in Notlagen sind.

OZ:

Was unterscheidet Vollstreckungsbeamte von Gerichtsvollziehern?

Ciupke:

Sie arbeiten für Ämter, Kreise und Gemeinden. Sie treiben Bußgelder ein, auch die Hunde-, Gewerbe- und Grundsteuer sowie Kita- Beiträge oder Bibliotheksgebühren. Des Weiteren leisten sie Amtshilfe für die IHK, Handwerkskammer, GEZ und Schornsteinfeger.

OZ:

Warum wurde 1991 der Verein gegründet?

Ciupke:

Weil viele Vollziehungsbeamte keine Ausbildung hatten, sondern einfach ins kalte Wasser gestoßen wurden. Deshalb hat sich damals eine Handvoll Enthusiasten zusammengetan. Inzwischen zählt unser Verein 121 Mitglieder. Für die organisieren wir regelmäßig Seminare, um sie mit neuen Gesetzen und Vorschriften auf dem Laufenden zu halten. In den vergangenen 20 Jahren wurden 1255 Teilnehmer geschult – dank Unterstützung der Städte und Gemeinden, die die Kostenübernehmen und ihre Mitarbeiter freistellen. Außerdem bringt unser Verein Kollegen zusammen, damit sie sich mal treffen und austauschen können.

OZ:

Wie wird das 20-jährige Vereinsjubiläum gefeiert?

Ciupke:

Mit einer Festveranstaltung, einem offenen Workshop, einem Fachvortrag und vielen interessanten Gesprächen. Eingeladen sind unsere Vereinsmitglieder, Dozenten, ehemalige Mitstreiter und Gäste. Gemeinsam wollen wir auf das Erreichte zurückblicken. Das tun wir am 4. und 5. November in Waren an der Müritz.

 

(Ostsee Zeitung OZ, vom 26.10.2011)

Viele Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr

222 Millionen Euro – so hoch sind die offenen Forderungen von Gläubigern im ersten Halbjahr 2011 in Mecklenburg-Vorpommern. Das berichtet das Statistische Bundesamt. Nach Auskunft der Amtsgerichte beliefen sich die durchschnittlichen Forderungen bei Verbraucherinsolvenzen auf 36 000 Euro, bei Unternehmen auf 513 000 Euro.

Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr 1074, bei den Unternehmen waren es 216. Davon kamen 44 Firmen aus dem Baugewerbe, jeweils 27 aus Handel und Gastgewerbe.

(OZ 26.10.2011)

Urteil in einer Zwangsversteigerungssache

Steht eine Wohnung zur Versteigerung an, in die acht Jahre zuvor eine Küche eingebaut worden war, so darf diese von den vorherigen Eigentümern  nicht mitgenommen werden. Im Juristendeutsch: „Bleiben Küchen so lange am Einbauort, ist von einer Widmung in Gestalt des entgültigen Verbleibs in der Wohnung auszugehen.“

Urteil LG Heilbronn, Az.: 1S12/07  (OZ vom 14.04.12)

Schuhe dürfen anbleiben

Mietrecht:   
Mieter können festlegen, dass Besucher, die ihre Schuhe nicht ausziehen, draußen bleiben müssen.  Aber: Gerichtsvollzieher sind keine Besucher, sie erfüllen staatliche Aufgaben – hier das Eintreiben von 4000 Euro Steuerschulden.  Eine türkischstämmige Bewohnerin, die mit Rücksicht auf ihren Kulturkreis einen Schuhe tragenden Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung ließ, unterlag vor dem Landgericht (LG).

LG Limburg, Az.: 7T18/12  (OZ: 05./06. Mai 2012)

Handy für Autofahrer tabu!

Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert und erwischt wird, zahlt ein BG von 40,00 € und bekommt einen Punkt in Flensburg. Laut einem Urteil des OLG Köln gilt dies auch wen man das Handy nur kurz in die Hand nimmt um einen ankommenten Anruf werzutrücken.  OLG Köln AZ: III-1 RBs 39 / 10

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