Mietrecht:   
Mieter können festlegen, dass Besucher, die ihre Schuhe nicht ausziehen, draußen bleiben müssen.  Aber: Gerichtsvollzieher sind keine Besucher, sie erfüllen staatliche Aufgaben – hier das Eintreiben von 4000 Euro Steuerschulden.  Eine türkischstämmige Bewohnerin, die mit Rücksicht auf ihren Kulturkreis einen Schuhe tragenden Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung ließ, unterlag vor dem Landgericht (LG).

LG Limburg, Az.: 7T18/12  (OZ: 05./06. Mai 2012)