Steht eine Wohnung zur Versteigerung an, in die acht Jahre zuvor eine Küche eingebaut worden war, so darf diese von den vorherigen Eigentümern nicht mitgenommen werden. Im Juristendeutsch: „Bleiben Küchen so lange am Einbauort, ist von einer Widmung in Gestalt des entgültigen Verbleibs in der Wohnung auszugehen.“
Urteil LG Heilbronn, Az.: 1S12/07 (OZ vom 14.04.12)