Wer Schulden hat, muss nicht mehr fürchten, dass sein Konto komplett gepfändet wird: Das p-Konto schützt davor.
Die Pfändung des Girokontos ist für überschuldete Verbraucher ein Albtraum: das Konto ist gesperrt, keine Überweisungen mehr möglich, Abrufe gehen zurück, schließlich kommt die Kündigung von der Bank wegen zu hohen Bürokratieaufwandes. Wohin soll dann das Gehalt überwiesen werden? Hunderttausende Verbraucher sind jedes Jahr in diesen Teufelskreis geraten. Damit kann jetzt Schluss sein.
Denn mit dem neuen Pfändungsschutz, der im Juli in kraft trat, wurde auch ein neuer Konto-Typ eingeführt: Das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt. Auf ihm bleibt ein Guthaben von mindestens 985,15 Euro pro Kalendermonat vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt. Hat der Kontoinhaber noch Ehepartner und Kinder zu versorgen, kann der Betrag höher sein. Er muss aber den Bedarf dafür gegenüber seiner Bank nachweisen. Über den geschützten Betrag können die Kontoinhaber wie normale Bankkunden verfügen. Sie bekommen Geld ausgezahlt, ohne wie früher erst beim Vollstreckungsgericht einen entsrechenden Bescheid beantragen zu müssen. Auch Selbständige haben Anspruch auf die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto. Wie ein P-Konto eingerichtet wird und was es zu beachten gilt – erfahren die Antragsteller bei Banken und Sparkassen.
[OZ v. 05.10.2010]