Gemeinden dürfen die Hausnummern von bestehenden Gebäuden ändern, wenn sich die Bebauung einer Straße ändert. Hausnummern sind eine ordnungsrechtliche Angelegenheit der Verwaltung im Interessen der Allgemeinheit. Sie sollen zum Beispiel Rettungskräften die Orientierung erleichtern. Hausnummern sind kein persönliches Eigentum und fallen nicht unter den Schutz des Gesetzes. OVG NRW AZ: 5 A 353 / 11